
Die Werner Dienstleistungen und Umweltservice GmbH ist ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Von dieser Qualifikation profitieren unsere Kunden. Wir besitzen folgende Zulassungen:
| § 52 KrW-/AbfG |
Einsammeln und Befördern von Abfällen vom 1.12.2004, gültig bis 31.05.2011, Registrier-Nr. 291204048 Zertifiziert durch DEKRA Intertek Certification GmbH Betriebsbeauftragter für Abfall (Fachkunde für Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger) |
| § 19 I WHG |
Reinigen, Instandsetzen und Instandhalten sowie Aufstellen von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von Heizöl, brennbaren Flüssigkeiten (Flammpunkt > 55°C – 100 °C), entzündlichen, leicht entzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten (hier nur Reinigen!), sowie für nicht brennbare Flüssigkeiten. Überwachungsvertrag Nr. LA 316980 vom 4. Juni 2002. Zertifiziert durch DEKRA Umwelt GmbH. Befristet bis 16.6.2009. Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden von brennbaren Flüssigkeiten (Flammpunkt > 55°C – 100 °C), entzündlichen, leicht entzündlichen und hochentzündlichen Flüssigkeiten sowie für nicht brennbare Flüssigkeiten. Überwachungsvertrag Nr. LA 316980 vom 4. Juni 2002. Zertifiziert durch DEKRA Umwelt GmbH. Befristet bis 16.6.2009. |
| RöV FKG R2 |
Fachkunde für Strahlenschutz Fachkundegruppe R2 (Module A und G, Betrieb von tragbaren Röntgenfluoreszenz-Analysatoren) der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung vom 27.5.2003, abgelegt in Oktober 2008 Fachkunde für Strahlenschutz Fachkundegruppe R2 (Betrieb von tragbaren Röntgenfluoreszenz-Analysatoren) der Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung vom 27.5.2003, abgelegt in November 2008 |
| TRbF 180 | Arbeiten an Tankanlagen/ vor dem Hintergrund brennbarer Flüssigkeiten |
| BGR 128, Anhang 6 B |
Arbeiten zur Sanierung von Gebäudestoffen (PCB-Sanierung, PAK-Sanierung, Holzschutzmittelsanierung) |
| TRGS 521 |
Sanierung von KMF (Künstliche Mineral-Fasern/ Alte Mineralwolle) der Schutzstufen K 1 (Stoff, der nachweislich
beim Menschen Krebs erzeugend wirkt ), K 2: (Stoff, der als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden
sollte) und K 3 (Stoff, der wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis gibt) |
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§§ 4/6/19 BImSchG §§ 1 und 2 der 4. BImSchV Nr. 8.10/ Spalte 2 der 4. BImSchV |
Betrieb einer Anlage zur Behandlung und Lagerung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen: Heizöl/ Dieselöl verunreinigt, Putzlappen/Ölbinder, Glykol, Eisen und Stahl, Folie, Pappe, Papier, Holz und Kunststoff sowie Mineralwolle auf dem Gelände Drillmakers Weg 31 in Harsewinkel-Greffen. |
| § 39 I GefStoffV |
Abbruch und Sanierung schwachgebundener Asbestprodukte Staatl. Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Detmold |
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§ 6 Gefahrgutbeauf- tragtenverordnung |
Unterweisung für verantwortliche Personen nach § 6 Gefahrgutbeauftragtenverordnung. Gültig bis 09. Februar 2011. |
| § 11 EfbV und § 6 TgV |
Lehrgang über (u.a.) Haftungsfragen im Entsorgungsfachbetrieb, Nachweisverfahren im Abfallrecht, Aufgaben und Kontrollpflichten in der GGVSE |
| § 9 EfbV und § 3 TgV |
Lehrgang Vorschriften des Abfallrechts und sonstige abfallrelevante Umweltvorschriften sowie Vorschriften des Gefahrstoffrechts und Arbeitsschutzregelungen |
Stand aller Zulassungen: März 2009
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