Asbestbelastete Objekte zuverlässig sanieren
Behörden, Hauseigentümer und Anlagenbesitzer aber auch die Bauwirtschaft haben beim Umgang mit Asbest viele Gesetze zu beachten. Die
Pflicht, asbestbelastete Ge-
bäude oder Anlagen zu sanieren geht einher mit der Verantwortung für die Entsorgung. Vor diesem Hintergrund stellt die Asbestsanierung höchste Ansprüche an die Fach- und Sachkunde der Demontage- und Entsorgungsbetriebe. Denn der Gesetzgeber schreibt vor: Eingebaute Asbestprodukte dürfen nur durch sachkundiges Personal demontiert werden. Und die zeigt sich schon bei der Bestandsaufnahme: Wo befindet sich asbesthaltiges Material? Um welche Art Asbest handelt es sich? Welche Sanierungs-
möglichkeit eignet sich am besten?
In dem Fachbetrieb Werner Dienstleistungen und Umweltservice GmbH ist das Team geschult und erfahren im Umgang mit Asbest. Ausgebildete
Fachleute stehen unter einer geprüften Aufsicht. Dabei ist der Einsatz modernster Airless-Geräte und Filtereinrichtungen nach K1-Norm so
selbstverständlich wie das Tragen von Atemschutz und die Nutzung von Spezialbehältern beim Abtransport. Auch Material- und Personal-
schleusen
dürfen bei großräumigen Sanierungen nicht fehlen.