Sanierung

Bei dem technisch in der Regel einfachen Ausbau von Mineralfaser-
dämmstoffen ist vor den Arbeiten die anzuwendende Schutzstufe fest-
zulegen. Hierfür werden in der TRGS 521 die Arbeiten an und mit KMF-
Produkten typisiert und in 3 Schutzstufen unterteilt.

  • K 1: Stoff, der nachweislich beim Menschen Krebs erzeugend wirkt
  • K 2: Stoff, der als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollte
  • K 3: Stoff, der wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis erregen sollte

In Abhängigkeit an die Einstufung sind dann die entsprechenden technischen, organisatorischen und Personenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Weiterhin gilt es zu beachten, dass alle KMF-Materialien, die zur Entsorgung anfallen, gemäß AVV (Abfall-Verzeichnis-Verordnung) einzustufen und zu behandeln sind. Hier gilt die Abfallschlüsselnum-
mer AVV 17 06 03 mit der Einstufung "besonders überwachungs-
bedürftig".